Einlagen, einschließlich der aufgelaufenen Zinserträge, sind bis zu einem Betrag von 100.000 EUR pro Kunde und pro Bank gesetzlich durch den deutschen Einlagensicherungsfonds geschützt. In Deutschland sind die Mindestanforderungen durch die Einlagensicherungsrichtlinie und das Einlagensicherungsgesetz einheitlich geregelt. Wichtig ist, dass dieser Schutz für die gesamten Einlagen eines Kunden bei einer Bank gilt. Das bedeutet, der Schutz bezieht sich nicht nur auf die über unseren Dienst vermittelten Einlagen, sondern auch auf weitere Einlagen, die der Kunde bei derselben Bank hat.