In Deutschland sind Einlagen, einschließlich der aufgelaufenen Zinserträge, bis zu einem Betrag von 100.000 EUR pro Kunde und pro Bank gesetzlich durch den Entschädigungsfonds der Institut für gesetzliche Einlagensicherung (Einlagensicherungssystem) geschützt. Dieses System entspricht den Anforderungen der europäischen Richtlinien, insbesondere der Richtlinie 2014/49/EU, die einheitliche Standards für die Einlagensicherung in der gesamten Europäischen Union festlegt.
Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Schutz für die gesamten Einlagen eines Kunden bei einer Bank gilt. Das bedeutet, dass der Schutz nicht nur für die über spezielle Plattformen oder Vermittler verwalteten Einlagen gilt, sondern auch für alle weiteren Einlagen, die der Kunde bei derselben Bank hat. Somit umfasst der Schutz sämtliche Konten, die ein Kunde bei einer Bank in Deutschland führt, bis zu dem oben genannten Betrag von 100.000 EUR Bei zwei Vertragspartnern erweitert auf 200.000 EUR