Die spanische Kapitalertragsteuer, auch als “Impuesto sobre la Renta de no Residentes” (IRNR) oder “Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas” (IRPF) bezeichnet, beträgt in Spanien 19 % für nicht-residente Anleger und 19-26 % für residente Anleger. Die Steuer wird auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden erhoben. Banken und Finanzinstitute führen die Steuer direkt ab. Anleger haben einen Freibetrag, der je nach Kategorie der Einkünfte variiert. Zum Beispiel:
Für Zinsen und Dividenden gilt ein Freibetrag von 1.500 Euro pro Jahr für Einzelpersonen und 3.000 Euro pro Jahr für Verheiratete.
Für Kapitalerträge aus der Veräußerung von Wertpapieren und anderen Anlageprodukten gilt ein Freibetrag von 6.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen und 12.000 Euro pro Jahr für Verheiratete.
Es ist jedoch zu beachten, dass diese Freibeträge und Steuersätze je nach Region und Autonomen Gemeinschaft in Spanien variieren können. Eine Beratung durch einen Steuerexperten kann dabei helfen, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und die komplexen spanischen Steuergesetze besser zu verstehen.
Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien, können Anleger mit Wohnsitz im Ausland möglicherweise von einer reduzierten Quellensteuer auf Kapitalerträge in Spanien profitieren. Für Dividenden kann beispielsweise eine reduzierte Quellensteuer von 15 % in Spanien anfallen, wenn der Anleger in Deutschland ansässig ist. Für Zinsen gilt in der Regel, dass diese im Wohnsitzstaat des Anlegers besteuert werden können, wobei wiederum die im DBA festgelegten Bestimmungen zur Anwendung kommen. Anleger sollten daher die passenden Nachweise erbringen, um von den Vorteilen des Abkommens zu profitieren und die geltenden Steuersätze korrekt anzuwenden.
Um die günstigsten Steuersätze und Regelungen zu nutzen, ist eine professionelle Beratung durch einen Steuerexperten aus Spanien und/oder einem weiteren Land, wo der Anleger ansässig ist, unerlässlich.